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Unsere Hausordnung

Verehrte Gäste des ZAM,
zum Wohle der ZAM-Besucher ist es notwendig, einige Dinge im Rahmen einer Haus- und Benutzerordnung zu regeln. Deshalb haben wir nachfolgende Hausordnung für das ZAM erstellt.

Die aufgeführten Punkte gelten für das gesamte Gelände des ZAM, dies sind die Gebäude A-D. Für die Benutzung der Parkgaragen gibt es eine separate Benutzerordnung, die in den Parkhäusern aushängen.
  1. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
  2. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf Fußböden Treppen oder Rolltreppen gestattet.
  3. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen des ZAM, wie zum Beispiel Gemeinschaftsräume, Toiletten, Sanitätsräume usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
  4. Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen des ZAM, durch das Quartiersmanagement oder seine Beauftragten (Sicherheitsdienst) ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  5. Auf dem gesamten ZAM-Gelände besteht Rauchverbot gemäß GSG Bayern in der jeweils gültigen Fassung.
  6. Der Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist auf dem ZAM-Gelände verboten.
  7. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.
  8. Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt sind nicht gestattet.
  9. Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Quartiersmanagement nicht erlaubt.
  10. Das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Werbematerial, Befragungen aller Art etc. sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Quartiersmanagements nicht erlaubt.
  11. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Arkadengänge / Ladenstraßen gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter- Segways und ähnliche Fahr-zeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
  12. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind hiervon ausgeschlossen.
München, Oktober 2026
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