Unsere Hausordnung
Verehrte Gäste des ZAM,
zum Wohle der ZAM-Besucher ist es notwendig, einige Dinge im Rahmen einer Haus- und Benutzerordnung zu regeln. Deshalb haben wir nachfolgende Hausordnung für das ZAM erstellt.
Die aufgeführten Punkte gelten für das gesamte Gelände des ZAM, dies sind die Gebäude A-D. Für die Benutzung der Parkgaragen gibt es eine separate Benutzerordnung, die in den Parkhäusern aushängen.
zum Wohle der ZAM-Besucher ist es notwendig, einige Dinge im Rahmen einer Haus- und Benutzerordnung zu regeln. Deshalb haben wir nachfolgende Hausordnung für das ZAM erstellt.
Die aufgeführten Punkte gelten für das gesamte Gelände des ZAM, dies sind die Gebäude A-D. Für die Benutzung der Parkgaragen gibt es eine separate Benutzerordnung, die in den Parkhäusern aushängen.
- Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
- Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf Fußböden Treppen oder Rolltreppen gestattet.
- Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen des ZAM, wie zum Beispiel Gemeinschaftsräume, Toiletten, Sanitätsräume usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
- Das weitere Verweilen, nach der Aufforderung zum Verlassen des ZAM, durch das Quartiersmanagement oder seine Beauftragten (Sicherheitsdienst) ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
- Auf dem gesamten ZAM-Gelände besteht Rauchverbot gemäß GSG Bayern in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb von gastronomischen Einrichtungen ist auf dem ZAM-Gelände verboten.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer selbst zu beseitigen.
- Betteln und Hausieren sowie unnötiger Aufenthalt sind nicht gestattet.
- Feilbieten von Waren, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Quartiersmanagement nicht erlaubt.
- Das Anbringen von Plakaten, das Verteilen von Werbematerial, Befragungen aller Art etc. sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Quartiersmanagements nicht erlaubt.
- Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Arkadengänge / Ladenstraßen gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter- Segways und ähnliche Fahr-zeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet.
- Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind hiervon ausgeschlossen.
München, Oktober 2026

